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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Führerscheinanforderungen

Der Hauptfahrer und alle zusätzlichen Fahrer müssen bei der Fahrzeugübernahme einen gültigen Führerschein auf ihren Namen vorlegen. Alle Fahrer müssen seit mindestens 12 Monaten im Besitz eines Führerscheins sein. Inländische Mieter (Griechenland): Ein gültiger griechischer Führerschein ist erforderlich. Mieter aus der EU: Wenn Sie das Fahrzeug in der EU abholen, wird nur ein gültiger Führerschein aus Ihrem Heimatland benötigt, der in lateinischen Buchstaben geschrieben ist. Ist dies nicht der Fall, ist ein internationaler Führerschein oder eine offizielle Übersetzung erforderlich.

Ausweis

Inländische Mieter und EU-Bürger: Es muss ein gültiger Personalausweis oder Reisepass am Mietschalter vorgelegt werden.
Nicht-EU-Bürger: Ein gültiger Reisepass in lateinischer Schrift ist erforderlich. Der Personalausweis ist nicht zwingend, wird jedoch empfohlen.
Alle Dokumente müssen mindestens sechs Monate vor dem Abholdatum ausgestellt worden sein.

Altersanforderungen

Mindestalter: 20 Jahre
Zusätzliche Altersgebühren: Fahrer im Alter von 20 bis 24 Jahren sowie Fahrer ab 71 Jahren unterliegen einer Zusatzgebühr von 7 € pro Tag, maximal 70 € pro Mietvorgang. Altersbezogene Gebühren und Einschränkungen gelten auch für alle zusätzlichen Fahrer.

Akzeptierte Zahlungsmethoden

Akzeptierte Zahlungsmittel für die Miete: Die Bezahlung der Miete kann mit Kreditkarte, Debitkarte oder Barzahlung bei Fahrzeugübernahme erfolgen.
Akzeptierte Zahlungsmittel für Kaution / Vorautorisierung: Eine gültige Kredit- oder Debitkarte auf den Namen des Hauptfahrers ist für die Kaution erforderlich. Akzeptierte Karten: Visa und Mastercard. Der Kautionsbetrag wird vorübergehend für bis zu 30 Tage blockiert. Die Karte muss physisch vorliegen, alle Ziffern müssen sichtbar sein und das Ablaufdatum muss mindestens drei Monate nach Mietende liegen. Das Unternehmen übernimmt keine Verantwortung, falls die Karte aus irgendeinem Grund die Transaktion nicht abschließt. American-Express-Karten, digitale oder Prepaid-Karten, Bargeld oder andere Zahlungsmethoden werden nicht akzeptiert, außer einer Kredit- oder Debitkarte auf den Namen des Hauptfahrers.

Zusätzliche Gebühren

Fahrzeugtransport mit Fähre: Der Transport des Fahrzeugs mit einer Fähre ist verboten, es sei denn, es liegt eine vorherige schriftliche Genehmigung von AVENT vor.

Rauchverbot & Reinigungsgebühr: Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strengstens untersagt. Bei Hinweisen auf Rauchen wird eine Reinigungsgebühr von 20 € erhoben. Starke Verschmutzungen (Flecken) oder Tierhaare werden mit einer Gebühr von mindestens 100 € berechnet.

Fahrzeugstillstand aufgrund von Schlüsselproblemen: Wenn das Fahrzeug aufgrund von Verlust des Schlüssels, eines defekten Schlüssels oder einer leeren Batterie durch Nachlässigkeit des Mieters (Alarm, Licht) stillsteht, wird eine Bergungsgebühr von 50 € plus 1,50 € pro Kilometer erhoben.

Fahrzeugstillstand durch Fehler des Mieters: Wenn das Fahrzeug durch Fehler oder Nachlässigkeit des Mieters, Schlüsselverlust, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung oder andere Vertragsverstöße stillsteht, wird eine Abschleppgebühr von 150 € plus 1,50 € pro Kilometer fällig.

Strafe für Off-Road-Fahrten: Das Fahren auf nicht asphaltierten Straßen ist verboten. Schäden, die außerhalb asphaltierter Straßen entstehen, werden von keiner Versicherung abgedeckt. Bei Nutzung des Fahrzeugs in Off-Road-Bereichen wie Balos, Kedrodasos, Kolokitha oder Agiofarango wird eine Strafe von 150 € pro Verstoß verhängt.

Verspätete Fahrzeugrückgabe – Kulanzzeit: Eine Kulanzzeit von 90 Minuten für die Rückgabe des Fahrzeugs wird gewährt. Erfolgt die Rückgabe nach Ablauf dieser Zeit ohne vorherige Benachrichtigung, gelten folgende Strafen: 5 € pro verspätete Stunde.

Die Fahrzeugversicherung erlischt, und

der Mieter haftet für alle Schäden.

Die Behörden werden informiert, dass das Fahrzeug nicht legal gemietet wurde.

Gebühren für Verkehrsverstöße: Kunden sind verantwortlich für die Zahlung von Mautgebühren, Geschwindigkeits- und Parkstrafen, Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung sowie alle damit verbundenen Verwaltungsgebühren.

Kraftstoffrichtlinie

Gleiches Niveau wie bei der Übernahme” (Same to Same): Alle Fahrzeuge müssen mit dem gleichen Kraftstoffstand zurückgegeben werden, wie bei der Übergabe. Wird das Fahrzeug mit weniger Kraftstoff zurückgegeben, wird dem Mieter der Kraftstoffnachfüllbetrag berechnet. Wird das Fahrzeug mit mehr Kraftstoff als bei der Übergabe zurückgegeben, wird der Mehrbetrag nicht erstattet.

Versicherungspolice

Bei der Anmietung eines Fahrzeugs bei AVENT RENTAL können Sie zwischen einem Basis- und einem Premium-Versicherungspaket wählen. Jedes Paket ist darauf ausgelegt, unterschiedliche Bedürfnisse und Budgets abzudecken.

Basis-Paket: Das Basis-Paket ist ein Paket mit reduzierter Selbstbeteiligung, die je nach Fahrzeugkategorie zwischen 600 € und 850 € liegt, und erfordert eine Kaution über Kredit- oder Debitkarte. Das Basis-Paket beinhaltet Haftpflichtversicherung, persönliche Versicherung, 24-Stunden-Telefon- und Pannenhilfe, unbegrenzte Kilometer, alle Steuern, Schäden am Fahrzeug durch nicht versicherte Fahrzeuge, Rechtsschutz und Unfallfürsorge-Service.

Premium-Paket: Das Premium-Paket bietet einen erweiterten Versicherungsschutz, der die finanzielle Verantwortung des Mieters im Schadensfall erheblich reduziert. Wenn Sie dieses Paket bei der Buchung oder vor der Fahrzeugübernahme wählen, entfällt Ihre Haftung für Schäden an der Karosserie, Reifen, Glas und vielen weiteren Komponenten.

Es beinhaltet Haftpflichtversicherung, persönliche Versicherung, 24-Stunden-Telefon- und Pannenhilfe, unbegrenzte Kilometer, alle Steuern, Schäden durch nicht versicherte Fahrzeuge, Rechtsschutz, Unfallfürsorge-Service, Schäden durch Waldbrände, Überschwemmungen, Wetterereignisse sowie Schäden an Fenstern, Spiegeln und Radkappen.

Mit dem Premium-Paket ist der Mieter von der Haftung für die Hauptkarosserie, Fenster, Spiegel, Autoscheiben, Reifen, „Stillstandskosten“ (Verlust von Einnahmen während Reparaturen) und Wetterschäden befreit.

Ausschlüsse der Versicherungspakete. Keines der AVENT-Versicherungspakete (Basis oder Premium) befreit von der Haftung für folgende Fälle:

Schäden im Fahrzeuginneren und Reinigungskosten: Kosten für Schäden am Fahrzeuginnenraum.

Vertragsverletzung: Schäden, die durch Verstöße gegen die Mietvertragsbedingungen entstehen.

Versäumnis der sofortigen Unfallmeldung: Wenn der Mieter den Vermieter nicht rechtzeitig nach einem Unfall informiert, entfällt die Haftungsbefreiung nicht.

Fahren mit plattem Reifen oder Überhitzung: Der Mieter ist nicht versichert, wenn das Fahrzeug trotz plattem Reifen oder Motorüberhitzungsanzeige weiter gefahren wird.

Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände: Keine Deckung für verlorenes oder gestohlenes Gepäck oder persönliche Gegenstände im Fahrzeug.

Parkverstöße und Verkehrsordnungswidrigkeiten: Kosten aus Bußgeldern für falsches Parken, Geschwindigkeitsüberschreitungen, Verkehrsverstöße (Stoppschilder, Ampeln, Wendemanöver etc.) trägt der Mieter.

Falschtanken: Der Mieter ist verantwortlich für Kosten, die durch falsches Betanken entstehen.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Schlüsseln: Alle damit verbundenen Kosten; Ersatzkosten betragen ca. 250 €, je nach Fahrzeugtyp.

Verlust, Diebstahl oder Beschädigung von Fahrzeugdokumenten: Der Mieter trägt alle damit verbundenen Kosten.

Nachlässigkeit: Kosten, die durch Nachlässigkeit entstehen, wie leere Batterie (Alarm oder Licht), werden nicht übernommen.

Verlust oder Beschädigung von Zubehör: Kosten für verlorenes oder beschädigtes Zubehör wie Reserverad, Reifenreparaturset, Antenne, Radkappen oder andere Innen- und Außenteile trägt der Mieter.

Missbrauch des Fahrzeugs: Alle Kosten, die durch unsachgemäßen Gebrauch des Fahrzeugs entstehen, liegen beim Mieter.

Fahren unter Einfluss von Alkohol oder Drogen: Der Mieter haftet für Schäden, die unter Einfluss von Alkohol oder Drogen verursacht werden.

Überladung des Fahrzeugs: Der Mieter haftet für Schäden durch Überladung mit Personen oder Gepäck.

Überladung des Fahrzeugs: Der Mieter haftet für Schäden durch Überladung mit Personen oder Gepäck.

Ungültiger oder gesperrter Führerschein: Falls Haupt- oder Zusatzfahrer keinen gültigen Führerschein besitzen oder eine Fahrberechtigung gesperrt ist, haftet der Mieter vollständig für alle Schäden.

Schäden durch äußere Einflüsse: Keine Deckung für Schäden durch Terrorakte, Strahlung oder Vandalismus.

Schäden an Schlössern: Schäden an Schlössern oder äußeren Teilen des Fahrzeugs, sofern nicht polizeilich dokumentiert, werden nicht übernommen.

Schäden am Dach, Unterboden oder Ladungshandling: Schäden durch Transport von Gepäck auf Dach oder Motorhaube, Missachtung von Fahrzeugwarnungen oder unsachgemäße Handhabung von Ladung trägt der Mieter.

Vorsatz oder Fahrlässigkeit: Schäden durch vorsätzliches oder nachlässiges Verhalten des Mieters.

Transport von Gefahrstoffen: Schäden durch Transport gefährlicher oder entzündlicher Materialien.

Abschleppen: Schäden bei Nutzung des Fahrzeugs zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder Objekte.

Schäden am Unterboden: Der Mieter trägt die volle Verantwortung; Selbstbeteiligungen greifen hier nicht.

Motorschäden und Fahrzeugausstattung: Bei Schäden am Motor oder an der Ausstattung durch Unfall, Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung trägt der Mieter allein die volle Verantwortung für Reparaturkosten und Nebenkosten.

Fahrzeugersatz oder Rückerstattung: Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzungen hat der Vermieter das Recht, keinen Fahrzeugersatz oder Rückerstattung für nicht genutzte Miettage anzubieten.

Fahrzeugsicherheit und Haftung

Der Mieter und alle zusätzlichen Fahrer müssen sicherstellen, dass das Fahrzeug verschlossen ist, wenn es nicht benutzt wird, und alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um Schäden am Fahrzeug und dessen Inhalt zu vermeiden.

Im Falle von Schäden aufgrund eines der oben genannten Szenarien ermächtigt der Mieter das Mietunternehmen, die Reparaturkosten abzubuchen. Außerdem erkennt der Mieter während der Mietdauer an und akzeptiert, dass er für alle Schäden am Fahrzeug, die nicht durch das gewählte Versicherungspaket gedeckt sind, voll verantwortlich ist. Der Mieter ermächtigt das Unternehmen ausdrücklich, den entsprechenden Betrag seiner Kredit- oder Debitkarte zu belasten, um die genannten Schäden zu decken.

Kein Ersatzfahrzeug oder Rückerstattung: Bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung, Fahrlässigkeit oder Vertragsverletzungen behält sich das Mietunternehmen das Recht vor, kein Ersatzfahrzeug bereitzustellen oder nicht genutzte Miettage zu erstatten.

Fahrzeugzustand: Das Fahrzeug muss in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde (außer übliche Abnutzung). Schäden durch Fahrlässigkeit oder unsachgemäße Nutzung des Innenraums sind nicht versichert.

Eine Kredit- oder Debitkarte auf den Namen des Hauptfahrers ist bei der Fahrzeugübernahme erforderlich. Prepaid-, virtuelle Karten, Amex, Maestro oder Revolut-Karten werden nicht akzeptiert.

Stornierungen, Nichterscheinen und Änderungen

Stornierungsbedingungen: Für Vorauszahlungsbuchungen: Bei Stornierung mindestens 48 Stunden vor Mietbeginn wird der volle Betrag erstattet. Wenn das Fahrzeug nicht zur vereinbarten Zeit abgeholt wird oder die erforderlichen Dokumente nicht vorliegen, kann Avent die Bereitstellung des Fahrzeugs verweigern.

Nichterscheinen (No-Show): Nichterscheinen liegt vor, wenn der Mieter nicht zur vereinbarten Zeit erscheint, die erforderlichen Dokumente nicht vorlegt oder nicht über ausreichende Mittel für die Kaution verfügt. In diesen Fällen erfolgt keine Rückerstattung.

Änderungen: Änderungen an der Buchung können bis 48 Stunden vor Abholzeit vorgenommen werden, indem Sie uns kontaktieren. Bei weniger als 48 Stunden wenden Sie sich bitte direkt an Avent.

Änderungen können den Mietpreis beeinflussen und gegebenenfalls eine Neubuchung erforderlich machen.

Flugverspätung & Kulanzzeit: Bei Flugverspätungen informieren Sie uns bitte 3 Stunden vorher oder geben Ihre Flugnummer an, und wir halten das Fahrzeug ohne zusätzliche Kosten zurück. Andernfalls wird das Fahrzeug 90 Minuten nach der geplanten Abholzeit zurückgehalten. Außerhalb der Geschäftszeiten fällt eine zusätzliche Gebühr von 25 € an.

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